Satzung der Tennis-Abteilung des ASV Möhrendorf

1.       Allgemeines

1.1.    Die Tennisabteilung ist eine Abteilung des ASV Möhrendorf.

1.2.    Die Mitgliedschaft im ASV Möhrendorf ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Tennisabteilung. Mitglieder des ASV Möhrendorf sind jedoch nicht automatisch Mitglieder der Tennisabteilung.

1.3.    Die Einnahmen der Tennisabteilung werden von der Tennisabteilung in eigener Zuständigkeit verwaltet.

2.       Mitgliedschaft

2.1.    Die Mitgliedschaft wird schriftlich beim Abteilungsleiter beantragt, über die Aufnahme entscheidet der Abteilungsvorstand. Familienangehörige von Mitgliedern der Tennisabteilung erhalten bei der Aufnahme Vorrang.

2.2.    Neue Mitglieder entrichten eine Aufnahmegebühr. (Diese Bestimmung ist zur Zeit durch Beschluss der Hauptversammlung der Tennisabteilung nicht in Kraft.)

2.3.    Der Austritt aus der Abteilung ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss bis zum 31. Dezember schriftlich dem Abteilungsleiter erklärt werden. Eine Rückerstattung von Beiträgen ist nicht möglich.

2.4.    Die jährlichen Spielerbeiträge werden vor der Saison durch den Kassier eingezogen. Jedes Mitglied, das seiner Beitragsverpflichtung nachgekommen ist, ist spielberechtigt.

2.5.    Die während der Saison aufgelaufenen Beträge (z.B. für nicht geleisteten Arbeitsdienst, Startgelder usw.) werden nach Ablauf der Saison eingezogen. 

3.       Organe

Die Organe der Tennisabteilung sind

  • die Mitgliederversammlung   und
  • der Abteilungsvorstand

4.       Mitgliederversammlung

4.1.    Die Mitgliederversammlung

  • nimmt die Berichte des 1. Abteilungsleiters, des Kassiers, des Sportwarts, des Jugendwartes und der Kassenprüfer entgegen.
  • entlastet und wählt den Abteilungsvorstand sowie die Kassenprüfer.
  • setzt eine eventuelle Aufnahmegebühr und die jährlichen Abteilungsbeiträge fest.
  • beschließt über die eingebrachten Anträge.
  • beschließt die Spiel- und Platzordnung und deren Änderungen.

4.2.    Stimmberechtigt sind alle Abteilungsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind alle volljährigen Mitglieder.

4.3.    Die Mitgliederversammlung beschließt und wählt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit der Ja- und der Nein-Stimmen gilt der Antrag als abgelehnt.

4.4.    Zur Mitgliederversammlung werden alle Abteilungsmitglieder durch das Amtsblatt der Gemeinde Möhrendorf oder die ASV-Mitgliederzeitung unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen. Anträge sind mindestens 3 Tage vor dem Versammlungstermin beim Abteilungsleiter schriftlich einzureichen.

4.5.    Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Abteilungsvorstandes oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 10 stimmberechtigten Mitgliedern einberufen.

5.       Abteilungsvorstand

5.1.    Der Abteilungsvorstand besteht aus dem

  • Abteilungsleiter,
  • stellvertretenden Abteilungsleiter,
  • Kassier,
  • Schriftführer,
  • Sportwart,
  • Jugendwart und
  • bis zu 5 Beisitzern.

5.2.    Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Abteilungsleiters bzw. dessen Stellvertreter. Zur Beschlussfassung müssen mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sein. Der Abteilungsvorstand wird von der Mitgliederversammlung in zweijährigem Turnus gewählt. Der Abteilungsvorstand bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

5.3.    Der Abteilungsvorstand leitet und verwaltet die Abteilung, er

–    entscheidet über die Aufnahme von Abteilungsmitgliedern,

–    beruft mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung ein,

–    entscheidet über den Ausschluss von Abteilungsmitgliedern,

–    entscheidet über die Aufnahme von passiven Abteilungsmitgliedern. Passive Abteilungsmitglieder müssen ASV-Mitglieder sein, sind nicht spielberechtigt und von der Beitragspflicht zur Tennisabteilung befreit.

5.4.    Der Abteilungsleiter bzw. dessen Stellvertreter

  • ist zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die die Abteilung nicht mit mehr als 1000,– EUR belasten, berechtigt. Der Kassier ist vorher zu hören.
  • leitet die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen.
  • vertritt die Abteilung gegenüber dem Hauptverein.

5.5.    Dem Kassier obliegt die ordentliche Führung aller Kassengeschäfte. Über Abteilungsgelder darf erst nach Anhören des Kassiers verfügt werden.

5.6.    Der Schriftführer führt bei allen Versammlungen und Sitzungen Protokoll. Aus den Niederschriften muss erkennbar sein, dass die Beschlüsse ordentlich zustande gekommen sind.

5.7.    Dem Sportwart untersteht der gesamte Spielbetrieb. Er organisiert die Veranstaltungen der Tennisabteilung.

5.8.    Beisitzer sind Mitglieder des Vorstandes, sie können vom Vorstand besondere Aufgaben übertragen bekommen.

6.       Spielbetrieb

Der Spielbetrieb wird durch die Platz- und Spielordnung geregelt, die am Tennisplatz aushängt. Sie ist ein integrierter Bestandteil der Satzung. Über eventuelle Änderungen/Ergänzungen zur Platz- und Spielordnung entscheidet die Mitgliederversammlung, in Detailfragen – soweit nicht geregelt – der Abteilungsvorstand, z.B. bezüglich Trainingszeiten, Turnierspiele.

Für die Benutzung der Plätze gilt folgende Regelung:

  • Die Namensschilder der Mitglieder berechtigen zur Vorbelegung für eine Spielstunde.
  • Bei Nichterscheinen der eingehängten Spieler gilt eine zehnminütige Wartezeit, anschließend steht der Platz anderen Spielern zur Verfügung.
  • Partner sind mit einzuhängen.
  • Ein Spieler kann sich nur einmal einhängen. Erst nach Beendigung seines Spieles ist ein erneuter Eintrag möglich.
  • Bei Trainerstunden ist das Trainerschild einzuhängen zusammen mit mindestens einem Schild eines spielenden Mitglieds auf dem Platz.
  • Bei Regen darf erst gespielt werden, wenn Schäden für den Platz ausgeschlossen sind.

–    Spielzeiten sind täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr.

–    Die maximale Spielzeit beträgt 60 min. einschließlich Platzpflege. Der Platz ist abzuziehen und bei Trockenheit zu beregnen. Die Linien sind zu säubern.

  • Gastspieler müssen mit Abteilungsmitgliedern spielen. Das Gastspiel ist vor Beginn des Spieles in das auf der Anlage ausliegende Gästespielbuch einzutragen. Für das Bezahlen ist das spielende Mitglied gegenüber dem Vorstand verantwortlich.
  • Wenn es der Zustand der Tennisplätze erfordert, ist der Spielbetrieb unverzüglich einzustellen. Den Anordnungen der Abteilungsvorstandsmitglieder ist Folge zu leisten.
  • Das Betreten des Platzes ist nur den Mitgliedern der Tennisabteilung und deren Gastspielern gestattet. Es müssen für Sandplätze geeignete Schuhe getragen werden.

7.       Arbeitseinsatz

Alle Mitglieder, die im jeweiligen Kalenderjahr das 16. Lebensjahr vollenden, sind zu einem Arbeitseinsatz von 5 Stunden jährlich verpflichtet. Es wird für nicht geleisteten Arbeitseinsatz eine Gebühr von EUR 12,– je Stunde erhoben (max. EUR 60,–). Der jeweilige Betrag wird mit der Saisonabrechnung eingezogen.

Die Arbeitsstunden werden mittels Liste erfasst und bilden die Basis der Abrechnung.

Der Arbeitsplan wird durch den Vorstand festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben.

8.       Verstöße

Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich an die Satzung des ASV Möhrendorf sowie an die Satzung der Tennisabteilung zu halten. Verstöße können durch den Abteilungsvorstand geahndet werden durch

  • mündliche oder schriftliche Verwarnung,
  • zeitlich befristetes Spielverbot,
  • Ausschluss aus der Tennisabteilung.

9.       Beiträge

Die Beiträge sind aus dem für das laufende Jahr gültigen Aufnahmeformular der Tennisabteilung ersichtlich.


Fassung gemäß 1. Änderung durch die Mitgliederversammlung am 10.03.1992
Fassung gemäß 2. Änderung durch die Mitgliederversammlung am 06.11.1995
Fassung gemäß 3. Änderung durch die Mitgliederversammlung am 13.11.2007
Fassung gemäß 4. Änderung durch die Mitgliederversammlung am 13.11.2008
Fassung gemäß 5. Änderung durch die Mitgliederversammlung am   4.12.2014
Fassung gemäß 6. Änderung durch die Mitgliederversammlung am   31.3.2022

Kommentare sind geschlossen.