Regelung unseres Spielbetriebs

A.  Platzordnung

1.    Jedes Abteilungsmitglied bzw. jede Familie erhält zum Betreten der Anlage (Tennisheim und Tennisplätze) bei Eintritt in die Tennisabteilung einen Schlüssel ausgehändigt. Hierfür sind gegen Quittung 35 Euro zu hinterlegen, die bei einem Ausscheiden aus der Tennisabteilung gegen Schlüsselrückgabe zurückerstattet werden.

2.    Die Plätze dürfen grundsätzlich nur in für Sandplätze geeigneten Tennisschuhen betreten werden.

3.    Eine Spielstunde (60 min) schließt folgende Pflegearbeiten des Tennisplatzes ein:

3.1  Vor dem Spiel muss der Platz bei Trockenheit gründlich beregnet werden.

3.2  Nach dem Spiel ist der Platz abzuziehen und danach sind die Linien zu kehren.

4.    Wenn es der Zustand der Tennisplätze erfordert, ist der Spielbetrieb unverzüglich einzustellen. Bei Regen darf erst gespielt werden, wenn Schäden für den Platz ausgeschlossen sind.

5.    Der Abteilungsvorstand und seine Beauftragten haben das Recht, die Plätze wegen Unbespielbarkeit zu sperren bzw. den Spielbetrieb einzustellen. Die wegen Beschädigung gesperrten Plätze dürfen nicht betreten werden.

6.    Die Spielplätze sowie die gesamte Tennisanlage und ihre Umgebung sind sauber zu halten.

7.    Das Mitglied, das die Tennisanlage als letztes verlässt, kontrolliert, ob das Gebäude und alle Türen der Plätze abgeschlossen sind, und verschließt beim Verlassen der Sportanlage das Außentor.

8.    Arbeiten und Veränderungen an der Tennisanlage, an den technischen Einrichtungen und an sonstigen Ausrüstungen dürfen nur auf Veranlassung des Abteilungsvorstandes durchgeführt werden.

9.    Jedes Mitglied der Tennisabteilung ist verpflichtet, diese Platzordnung konsequent einzuhalten und Mitglieder auf Verstöße hinzuweisen, insbesondere auf Abziehen und Linienkehren zu bestehen.

10.  Den Weisungen des Abteilungsvorstandes sowie dessen Beauftragten ist nachzukommen. Verstöße können laut Satzung vom Abteilungsvorstand durch Verwarnungen, Spielverbote oder Ausschluss aus der Tennisabteilung geahndet werden.

B.  Training

1.    Jeder Vereinstrainer besitzt ein rotes Trainerschild. Das Trainerschild berechtigt zur Platzreservierung für eine private Trainerstunde eines Vereinsmitglieds maximal 3 Tage im Voraus. Preise für Privatstunden (60 min) nach Vereinbarung.

2.    Zu einer gegebenen Spielstunde darf auf der Tennisanlage höchstens ein Trainerschild hängen. Nehmen mehrere Mitglieder an einer Trainingsstunde teil, so können sie den Platz mit ihren eigenen Namensschildern reservieren. Auf freien Plätzen dürfen Mitglieder auch ohne Schilder trainieren, siehe Pkt. 5 der Spielordnung.

3.    Gäste dürfen nur dann trainieren, wenn pro Gast mindestens ein Mitglied in der Gruppe mittrainiert. Der Vereinstrainer selbst kann nicht Gastgeber sein. Ein Mitglied ist Gastgeber und sorgt für die Einhaltung der

3.1  Platz- und Spielordnung: geeignete Tennisschuhe, Spritzen vor dem Spiel, Abziehen und Linienkehren nach dem Spiel, etc.

3.2  Gastspielordnung: das Mitglied trägt seinen Namen vor dem Beginn der Stunde in die ausgelegte Gastspielliste ein, etc.

4.    Vereinstraining wird von der Spielleitung festgelegt und nach einem festen Wochenplan durchgeführt. Für das Vereinstraining werden die roten Trainerschilder nicht benutzt, sondern die Markierungen mit der Überschrift “Training” und dem jeweiligen Mannschaftsnamen.

C.  Gastspielregelung

1.  Gäste dürfen prinzipiell nur zusammen mit Mitgliedern der Tennisabteilung spielen. Dabei ist die Anzahl der Gäste in einer Spielstunde durch die Anzahl der mitspielenden Mitglieder beschränkt (nicht mehr Gäste als Mitglieder).
In einer Trainerstunde mit Gästen kann der Trainer nicht Gastgeber sein.

2.  Zu einer Spielstunde darf höchstens die Hälfte der frei belegbaren Plätze (d.h. die nicht gesperrten Plätze) durch Gastschilder reserviert werden.

3.  Das Gastschild und das Namensschild des gastgebenden Mitglieds müssen während des Gastspiels hängen (Pkt. 5 der Spielordnung gilt nicht für Gastspiele).

4.  Eines der mitspielenden Mitglieder ist Gastgeber:

4.1     Es trägt jede Spielstunde einzeln in die ausgehängte Gastspielliste bei der Platzreservierung ein. Dabei sind der Name des gastgebenden mitspielenden Mitglieds, Datum, Anfangszeit und auch der Platz einzutragen.

4.2     Die Gastspielgebühr wird dem gastgebenden Mitglied im Einzugsverfahren abgebucht.

4.3     Das gastgebende Mitglied ist dafür verantwortlich, dass auch die Gäste sich an die geltende Ordnung halten. Das betrifft insbesondere die Platzpflege vor und nach dem Spiel, wie auch das Betreten der Plätze in ordentlichen Tennisschuhen.

5.  Die Gastgebühr beträgt EUR 6.– pro Platz und Spielstunde.

6.  Jedes Mitglied der Tennisabteilung ist verpflichtet, die Gastspielregelung konsequent einzuhalten und spielende Mitglieder auf Verstöße hinzuweisen.

7. Den Weisungen des Abteilungsvorstandes sowie dessen Beauftragten ist nachzukommen. Verstöße 

    können laut Satzung vom Abteilungsvorstand durch Verwarnungen, Spielverbote oder Ausschluss aus  

    der Tennisabteilung geahndet werden.

D.  Platzreservierung

1.  Jedes Mitglied, das seinen Mitgliedsbeitrag entrichtet hat, besitzt ein Namensschild für die Platzreservierung. Nur die vom Kassier ausgestellten Namensschilder haben Gültigkeit. Verlust bitte beim Kassier melden.

2.  Die Farben der Namensschilder sind wie folgt zugeordnet:

Weiß-rot                        =   Damen (voller Mitgliedsbeitrag)

Schwarz-weiß               =   Herren (voller Mitgliedsbeitrag)

Weiß-blau                     =   Juniorinnen und Mädchen (ermäßigter Mitgliedsbeitrag)

Grün-schwarz               =   Junioren und Knaben (ermäßigter Mitgliedsbeitrag)

Sonstige                        =   Spezialschilder für den Spielbetrieb.

3.  Zur Platzreservierung werden die magnetischen Namensschilder in die waagerechten Felder auf der Belegungstafel “eingehängt”. Nach Beendigung der Spielstunde sind die Namensschilder zu entfernen.

4.  Das Einhängen von Namensschildern ist in folgenden zwei Varianten möglich:

4.1     Beide Spieler hängen ihre Namensschilder ein (Normalfall).

4.2     Ein Spieler hängt sein Namensschild ein und lässt das andere Feld frei. Dies ist gleichbedeutend mit der Einladung für jedes andere Mitglied, sich als Partner einzuhängen. Kinder bis 13 Jahren können nicht alleine (ohne Partner) hängen.

5.  Schräghängen eines einzigen Namensschildes über zwei Felder ist unzulässig.

6.  Grundsätzlich darf nur das eigene Namensschild eingehängt werden. Eine mit dem Spielpartner abgestimmte Einhängung seines Namensschildes ist zulässig. Dies gilt gleichermaßen auch für das Aushängen.

7.  Die gelben Schilder “Forderung” werden vom Forderer für ein Ranglistenspiel und die roten Schilder “Gastspiel” vom gastgebenden Mitglied für ein Gastspiel eingehängt (siehe dazu Ranglistenordnung bzw. Gastspielregelung). Die sonstigen Schilder werden nur von der Spielleitung, dem Platzwart und deren Beauftragten benutzt.

8.  Über die Auslegung dieser Regelung entscheidet bei Unstimmigkeiten die Spielleitung.

E.  Spielordnung

1.  Spielzeiten sind täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr. Eine Spielstunde beträgt 60 min mit Beginn zur vollen Stunde und schließt die Pflegearbeiten (Beregnen bei Trockenheit, Abziehen und Linien-Kehren) ein.

2.  Spielberechtigt sind grundsätzlich nur Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag entrichtet haben und ein gültiges, vom Kassier ausgestelltes Namensschild besitzen.

3.  Namensschilder berechtigen zur Platzreservierung für eine Spielstunde maximal 3 Tage im Voraus. Es kann z.B. am Montag für Dienstag oder Mittwoch oder Donnerstag gehängt werden. Eine erneute Platzbelegung ist erst nach Beendigung der Spielstunde möglich. Nach dem Spiel sind die Namensschilder zu entfernen.

4.  Folgende Spielzeiten können mit Namensschildern reserviert werden:

Reservierbare
Spielzeiten
Reservierendes Mitglied
ErwachseneJugendliche bis 18Kinder bis 13
PartnerErwachsenealle Zeitenalle Zeitenalle Zeiten
Jugendliche bis 18alle Zeitenbis 18.00 Uhrbis 17.00 Uhr
Kinder bis 13alle Zeitenbis 17.00 Uhrbis 17.00 Uhr
Gästealle Zeitenbis 17.00 Uhrnicht möglich

Für Gastspiele gelten zusätzliche Regeln, siehe Gastspielregelung.

5.  Mitglieder können auf freien Plätzen auch ohne Reservierung jederzeit spielen. Sie müssen den Platz verlassen, wenn andere Mitglieder den betreffenden Platz durch Einhängen ihrer Namensschilder belegen.

6.  Erscheinen die in der Belegungstafel eingehängten Spieler nicht, so können anwesende Mitglieder nach 10 Minuten den Platz belegen. Diese können auch ohne eigene Namensschilder (vgl. Pkt. 5) spielen. Sollte nur ein Spieler rechtzeitig erscheinen, so verliert er nicht das Recht auf seine Spielstunde. Er muss jedoch jeden Partner akzeptieren.

7.  Platzreservierung für Ranglistenspiele wird mit gelben Schildern “Forderung” maximal 6 Tage im Voraus vorgenommen. Die Spielzeit beträgt maximal 2 Spielstunden. Gleichzeitig stattfindende Ranglistenspiele sind zu vermeiden.

8.  Turniere, Verbandsspiele und Vereinsveranstaltungen haben Vorrang. Notfalls kann die Spielleitung einzelne Namensschilder aushängen und benötigte Plätze sperren.

9.  Jedes Mitglied der Tennisabteilung ist verpflichtet, diese Spielordnung konsequent einzuhalten.

     Den Weisungen des Abteilungsvorstandes sowie dessen Beauftragten ist nachzukommen. Verstöße

     können laut Satzung vom Abteilungsvorstand durch Verwarnungen, Spielverbote oder Ausschluss

     aus der Tennisabteilung geahndet werden.

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